VERTRAUENSFRAU DER SCHWERBEHINDERTEN BESCHÄFTIGTEN
im Bereich des Staatlichen Schulamts
der Landeshauptstadt München
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: online:
Letzte Aktualisierung: 18.09.2025
Kontakt und Sprechzeiten
SBV-Telefon
Telefon:
089 189110-48
E-Mail:








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Stellvertreter

Vertrauensfrau
Alexandra Fischer
Fachoberlehrerin BV
MS Christop-Schmid-Straße
Christioph-Schmid-Str. 72
80807 München

Über SBV-Telefon:

Mo.:

13:00 - 16:00 Uhr

 

Mi..:

10:00 - 13:00 Uhr

 

 

u. nach Vereinbarung*

* In dringenden Fällen steht Ihnen auch ein AB zur Verfügung, wenn Sie mich gerade nicht direkt erreichen. Gerne schreiben Sie mir auch eine Mail.

Sie erreichen mich in dringenden Fällen außerdem am Dienstag und Donnerstag in der Bezirksschwerbehindertenvertretung der Regierung von Oberbayern: 089 2176-2298!

N.N

 

 

  

 

1. Stellvertreterin:

Corinna Zeiller (Lehrerin)      

 

GS an Bad-Soden-Straße

Bad-Soden-Str. 27

80807 München

 

Telefon: 089 55279759

E-Mail:  c.zeiller(at)sbv-vs-muenchen.de

  

 

2. Stellvertreterin:

 

Knut Schweinsberg

Di., Do. und Fr. unter 089 2176-2298  

Maximilianstraße 39, 80538 München

E-Mail: bezirks-sbv@reg-ob.bayern.de

 

 

Tel.: 089/55 25 00 15

E-Mail: birgit.kowolik@stmuk.bayern.de

 

 

Stufenvertretung

Telefonische Sprechzeiten:*

Die Schwerbehindertenvertretung ist in einem Betrieb bzw. an Dienststellen eine eigene Institution und arbeitet verbandunabhängig. Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter vertreten u. a. die Rechte der schwerbehinderten Menschen.  Mehr dazu finden Sie unter „Aufgaben“.

 

In unserem Bereich ist die SBV stufenweise organisiert:

 

 

Zuständigkeit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung:

 

Die auf diesen Seiten betreffende Schwerbehindertenvertretung ist die örtliche Schwerbehindertenvertretung im Bereich des Staatlichen Schulamts der LhSt München. Sie ist zuständig für:

 

 

die an Grund-, Mittel- und Förderschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts der LhSt München beschäftigt sind. Nicht aber für städtische Beschäftigte im Bereich des Referats für Bildung und Sport! (Wenden Sie sich in diesem Fall an das Referat für Bildung und Sport!)

 

Die Vertrauensfrau ist auch Ansprechpartnerin für ...

 

 

Nutzen Sie zur telefonischen Beratung die Sprechstunden (siehe unter Kontakt!). Gerne können wir auch einen Termin vereinbaren, wenn es Ihnen nicht möglich ist, während der Sprechstunden anzurufen oder eine persönliche Beratung vor Ort vorziehen.

 

Auch komme ich bei Bedarf im Rahmen einer Lehrerkonferenz zu Ihnen an die Schule, um über das Thema „Schwerbehinderung“ zu sprechen.

 

 

 

Über die SchwerBehindertenVertretung
§ 178 SGB IX: „Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben/Dienststellen, vertritt ihre Interessen im Betrieb/an den Dienststellen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.“

Kernaufgaben der Schwerbehindertenvertretung:


darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen, Verordnungen, Gesetze und Vereinbarungen eingehalten werden.

Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und - sofern sie berechtigt erscheinen - durch Gespräche mit den Vorgesetzten (Schulleiter/Schulrat) auf eine Einigung hinzuwirken. Sie informiert den schwerbehinderten Menschen über den Stand bzw. über das Ergebnis.

Anträge - insbesondere für präventive Maßnahmen - bei zuständigen Stellen stellen, die dem schwerbehinderten Menschen dienen.

Unterstützung der schwerbehinderten Menschen bei Anträgen z. B. auf Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung.

Weitere Aufgaben sind:


sich für behindertengerechte Arbeitsbedingungen einzusetzen

die Umsetzung einzuleiten, wenn der Arbeitsplatz nicht bzw. nicht mehr den körperlichen Fähigkeiten des Schwerbehinderten entspricht.

um Verständnis zu werben, z. B. wenn die Leistungsfähigkeit auf Grund der Behinderung eingeschränkt ist und es dadurch zu Missverständnissen/Konflikten mit Kollegen/Schulleitung kommt.

Sie berät und unterstützt Sie bei ...


Fragen zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen, Regelungen des SGB IX, Teilhaberichtlinien und Inklusionsvereinbarung

Fragen rund um Dienstfähigkeit, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

der Rückkehr und der Wiedereingliederung nach langer Erkrankung

instabiler Gesundheit (zeigt sich durch häufige oder/und langen Krankheitsphasen) und nach langen Erkrankungen durch Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagments (BEM):

Koordination von Eingliederungsmaßnahmen am Einsatzort

Reduzierung des Stundendeputats bei schwerwiegenden Ereignissen

individuelle Lösungen zur Entlastung am Dienstort (Kooperation mit der Schulleitung/Schulrat)

stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankheit

TZ/ATZ/Teildienstfähigkeit, Ruhestand

Die Beratung besteht auf Vertrauensbasis und unterliegt der Schweigepflicht!

Hinweis: Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. (§ 178 Abs. 2, SGB IX)


Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung