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Über SBV- |
Mo.: |
13:00 - |
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Mi..: |
10:00 - |
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u. nach Vereinbarung* |
N.N
1. Stellvertreterin:
Corinna Zeiller (Lehrerin)
GS an Bad-
Bad-
80807 München
Telefon: 089 55279759
E-
2. Stellvertreterin:
Knut Schweinsberg
Di., Do. und Fr. unter 089 2176-
Maximilianstraße 39, 80538 München
E-
Tel.: 089/55 25 00 15
E-

Die Schwerbehindertenvertretung ist in einem Betrieb bzw. an Dienststellen eine eigene Institution und arbeitet verbandunabhängig. Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter vertreten u. a. die Rechte der schwerbehinderten Menschen. Mehr dazu finden Sie unter „Aufgaben“.
In unserem Bereich ist die SBV stufenweise organisiert:
Zuständigkeit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung:
Die auf diesen Seiten betreffende Schwerbehindertenvertretung ist die örtliche Schwerbehindertenvertretung im Bereich des Staatlichen Schulamts der LhSt München. Sie ist zuständig für:
die an Grund-
Die Vertrauensfrau ist auch Ansprechpartnerin für ...
Nutzen Sie zur telefonischen Beratung die Sprechstunden (siehe unter Kontakt!). Gerne können wir auch einen Termin vereinbaren, wenn es Ihnen nicht möglich ist, während der Sprechstunden anzurufen oder eine persönliche Beratung vor Ort vorziehen.
Auch komme ich bei Bedarf im Rahmen einer Lehrerkonferenz zu Ihnen an die Schule, um über das Thema „Schwerbehinderung“ zu sprechen.
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darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen, Verordnungen, Gesetze und Vereinbarungen eingehalten werden.
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Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und -
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Anträge -
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Unterstützung der schwerbehinderten Menschen bei Anträgen z. B. auf Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung.
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sich für behindertengerechte Arbeitsbedingungen einzusetzen
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die Umsetzung einzuleiten, wenn der Arbeitsplatz nicht bzw. nicht mehr den körperlichen Fähigkeiten des Schwerbehinderten entspricht.
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um Verständnis zu werben, z. B. wenn die Leistungsfähigkeit auf Grund der Behinderung eingeschränkt ist und es dadurch zu Missverständnissen/Konflikten mit Kollegen/Schulleitung kommt.
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Fragen zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen, Regelungen des SGB IX, Teilhaberichtlinien und Inklusionsvereinbarung
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Fragen rund um Dienstfähigkeit, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
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der Rückkehr und der Wiedereingliederung nach langer Erkrankung
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instabiler Gesundheit (zeigt sich durch häufige oder/und langen Krankheitsphasen) und nach langen Erkrankungen durch Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagments (BEM):
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Koordination von Eingliederungsmaßnahmen am Einsatzort
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Reduzierung des Stundendeputats bei schwerwiegenden Ereignissen
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individuelle Lösungen zur Entlastung am Dienstort (Kooperation mit der Schulleitung/Schulrat)
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stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankheit
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TZ/ATZ/Teildienstfähigkeit, Ruhestand
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