Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung
Schwerbehinderter in den Dienststellen zu fördern, die Interessen der
beschäftigten Schwerbehinderten zu vertreten und ihnen beratend
und helfend zur Seite zu stehen.
Sie ist verbandsunabhängig.
Sie hat vor allem
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden
Bestimmungen eingehalten werden.
- Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegenzunehmen
und sofern sie berechtigt sind durch Gespräche mit den Vorgesetzten
(Schulleiter/Schulrat) auf eine Einigung hinzuwirken. Über das
Ergebnis ist der betreffende schwerbehinderte Kollege zu informieren.
- Anträge zu stellen, die den Schwerbehinderten dienen.
Ferner hat sie bei Anträgen auf
- Feststellung einer Behinderung oder
- Gleichstellung
die Schwerbehinderten zu unterstützen.
Sie hat den einzelnen Schwerbehinderten gegenüber
- sich für behindertengerechte Arbeitsbedingungen einzusetzen
- die Umsetzung einzuleiten, wenn der Arbeitsplatz den körperlichen
Fähigkeiten des Schwerbehinderten nicht entspricht.
- Beschwerden nachzugehen
- um Verständnis zu werben, wenn der Schwerbehinderte auf Grund
seiner Behinderung nicht so leistungsfähig wie ein Nichtbehinderter
ist
Vertrauensfrau der Schwerbehinderten beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München - Disclaimer