Wer ist schwerbehindert?

  Schwerbehindert sind Personen

Die Schwerbehinderteneigenschaft wird bereits mit dem Eintritt der Behinderung und nicht erst mit deren Feststellung durch das Amt für Versorgung und Familienförderung erworben.

Die Feststellung der Schwerbehinderung nur auf Antrag beim zuständigen Amt für Versorgung und Familienförderung.

Grad der Behinderung (GdB)

Gleichstellung
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 aber mindestens 30 können schwerbehinderten Personen gleichgestellt werden (für verbeamtete Lehrer meistens nicht von Bedeutung).

Bei beabsichtigter Antragsstellung ist es sinnvoll, sich vorher von der Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen. (Vertrauensfrau der Schwerbehinderten beim Staatlichen Schulamt in der Lhst. München: Anke Eberlein).


Vertrauensfrau der Schwerbehinderten beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München - Disclaimer