Rechte der Schwerbehinderten

  Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

Für die Kolleginnen und Kollegen im Schuldienst sind besonders folgende Rechte von Bedeutung:


Vertrauensfrau der Schwerbehinderten beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München - Disclaimer