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Kur-
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Der Antrag wird von dem/der Patient/in an die Beihilfestelle und an die Krankenkasse geschickt.
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Beihilfestelle teilt mit, ob bzw. dass ein amtsärztliches Gutachten nötig ist.
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Machen Sie einen Termin beim Amtsarzt im Gesundheitsamt, der überprüft die Notwendigkeit und bestätigt diese dann.
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Die Kur muss in der Regel zur Hälfte in den Ferien genommen werden. In begründeten Fällen kann bei Schwerbehinderung diese auch außerhalb der Ferien gewährt werden.
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Mit der Schulleitung sollte der Termin abgesprochen sein.
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Der Wunschtermin sollte gewährt werden können.
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Es erfolgt die Genehmigung oder die Ablehnung der Kur.
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