KURANTRAG BZW. REHA

Die Antragswege sind bei Tarifbechäftigten und Beamten unterschiedlich.

Tarifbeschäftigte erhalten eine Reha auf Antrag bei der Krankenkasse (wer weniger als 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat) oder dem zuständigen Rentenversicherungsträger (wer mind. 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat).  

Beamte mit Beihilfe müssen eine Kostenübernahme bei Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenkasse anfragen. Alle vier Jahre ist in der Regel die Gewährung einer Kur/Reha möglich, in besonderen Fällen schon nach drei Jahren.

Bei einer Heilungsbewährung nach einer Tumorentfernung sind drei Reha-Maßnahmen  vorgesehen – die erste im Anschluss nach der OP, die zweite und dritte innerhalb der anschließenden zwei Jahre.

Sie können sich eine zusammenfassende Information zum Antragsverfahren als PDF laden. Diese enthält alle Infos sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigten mit der gesetzlichen Versicherung. Hier geht es zum Pdf!

Kurzfassung des Ablaufs für Beamte:


Kur-Antrag wird vom Arzt ausgefüllt, ggf. auch formloses Attest, jedoch unter Angabe der empfohlenen Klinik

Der Antrag wird von dem/der Patient/in an die Beihilfestelle und an die Krankenkasse geschickt.

Beihilfestelle teilt mit, ob bzw. dass ein amtsärztliches Gutachten nötig ist.

Machen Sie einen Termin beim Amtsarzt im Gesundheitsamt, der überprüft die Notwendigkeit und bestätigt diese dann.

Die Kur muss in der Regel zur Hälfte in den Ferien genommen werden. In begründeten Fällen kann bei Schwerbehinderung diese auch außerhalb der Ferien gewährt werden.

Mit der Schulleitung sollte der Termin abgesprochen sein.

Der Wunschtermin sollte gewährt werden können.

Es erfolgt die Genehmigung oder die Ablehnung der Kur.

Überarbeitet im März 2019