2. Stundenermäßigung bei Teilzeit - Berechnung nach GdB

Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Stundenermäßigung anteilsmäßig berechnet, dabei werden Werte bis x,5 abgerundet, ab x,51 wird aufgerundet. Beispiel der anteiligen Berechnung:




Beispielrechnung: Ein schwerbehinderter Mittelschullehrer mit einem GdB von 50 bekäme bei Vollzeit (27 WoStd.) 2 Ermäßigungsstunden wg. Schwerbehinderung. Er möchte Teilzeit mit 18 WoStd. Arbeiten. Die anteilige Berechnung ergibt 1 Ermäßigungstunde, so dass er 17 WoStd. unterrichtet und für 18 Std. vergütet wird.  .





Nicht genehmigungsfähige Teilzeitstunden: Es gibt Teilzeitstunden, die nicht genehmigt werden, weil sie einen sog. „unbilligen Vorteil“ ergeben. Das sind die Stundenmaße, bei denen nach der anteiligen Berechnung eine Aufrundung dazu führt, dass genauso viel Unterricht geleistet wird, wie nach Abzug einer abgerundeten Ermäßigung bei der nächstniedrigeren Teilzeit. Am Beispiel des oben dargestellten Mittelschullehrers:

Der Mittelschullehrer möchte 21 Std. Teilzeit arbeiten. Die anteilige Berechnung ergibt einen Dezimalwert von 1,55. Dies würde aufgerundet 2 Ermäßigungsstunden bedeuten und somit eine Unterrichtszeit von 19 WoStd. (21 - 2)

Bei einem Teilzeitstundenmaß von 20 WoStd. Ergäbe die anteilige Berechnung der Ermäßigung einen Dezimalwert von 1,48. Demnach würde er nur 1 Stunde Ermäßigung erhalten und somit nach Abzug eine Unterrichtszeit von ebenfalls 19 Std. (20 - 1) ergeben.

Er würde also im Falle von 21 Std. gleichviel Unterricht leisten wie bei 20 Std. - eben 19 Std. - aber mit einer Stunde mehr vergütet werden. Dies wäre ein sog. Finanzieller Vorteil, der Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht.

3. Verwaltungsangestellte: Umgelegter Zusatzurlaub

Gemäß § 208 SGB IX erhalten schwerbehinderte Beschäftigte einen bezahlten Zusatzurlaub von bis zu fünf Tagen* pro Urlaubsjahr. Werden durch tarifliche Regelungen mehr Urlaubstage gewährt, bleibt diese unberührt.

* bis zu fünf Tagen heißt, abhängig von der Anzahl der Arbeitstagen: Wer an drei Tagen arbeitet, erhält einen Zusatzurlaub von drei Tagen, bei vier Arbeitstagen sind es vier zusätzliche Urlaubstage …

Während bei den Lehrkräften aus Gründen der schuljahresbezogenen Organisation und der Belastung durch erhöhte Arbeitszeit während der Schulwochen anstelle des Zusatzurlaubs eine Stundenermäßigung gewährt wird, erfolgt bei Verwaltungsangestellten der Zusatzurlaub durch Umlegung der zustehenden Tage auf die Wochenarbeitszeit.

Für gewöhnlich wird der gesetzliche/tarifliche Urlaubsanspruch jährlich auf die Wochenarbeitszeit umgelegt, somit werden die Ferientage, die über dem Urlaubsanspruch liegen, hereingearbeitet. Dies führt zu einer erhöhten Wochenarbeitszeit. Bei Gewährung des umgelegten Zusatzurlaubs wegen Schwerbehinderung wird diese Wochenarbeitszeit entsprechend verringert.  

 

 

 

 

 

 

GdB 50 - 60

GdB 70 - 80

GdB 90 - 100

2 WoStd.

3 WoStd.

4 WoStd.

Ermäßigung nach GdB bei TZ =

Std der Teilzeit x Ermäßigungsstunden bei Vollzeit

Stunden der Vollzeit

18 WoStd. x 2 WoStd.

= 1,333  Ermäßigung abgerundet: 1 WoStd.

27 WoStd.

Schulart/Lehrer

Alter

Anrechnungsstun den wg. Alters

Lehrer an Mittelschulen (Hauptschulen)

ab 58. Lebensjahr

1 Unterrichtsstunde

ab 62. Lebensjahr

2 Unterrichtsstunden

Fach- und Förderlehrer an GS und MS, Lehrer an GS

ab 58, Lebensjahr

1 Unterrichtsstunde

ab 60. Lebensjahr

2 Unterrichtsstunden

ab 62. Lebensjahr

3 Unterrichtsstunden

4. Altersermäßigungsstunden

Gemäß der KM-Bekanntmachungen gilt für Lehrer und Fachlehrer an GS und MS (KMBek. vom 31.03.2009, KWMBl I S. 167) sowie  für Förderlehrer an VS (KMBek. vom 19.08.2004, KWMBl I S. 306) folgende Regelung:
1. Lehrkräfte: Stundenermäßigung bei Vollzeit (Nachteilsausgleich)





Hinweise:

Die Stundenermäßigung gilt nicht bei Gleichstellung!

Um die Stundenermäßigung zu erhalten, muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises an das Staatliche Schulamt geschickt werden.

Die Stundenermäßigung gilt ab sofort, d. h. sobald der Ausweis im Schulamt vorliegt und bearbeitet wurde. Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass die Ermäßigung mit einer Verzögerung von einer Woche beginnt.

Es gibt keinen rückwirkenden Ausgleich!

Noch einige ergänzende Informationen:


nach einer Beförderung muss man mit dieser mind. zwei Jahre im Dienst gewesen sein, damit dieses ruhegehaltsfähig wird.

bei übergeleiteten Ämtern gibt es keine Wartezeit

pro Dienstjahr erarbeitet man sich 1,79 % Ruhegehalt (40 Dienstjahre = 71,75 % Ruhegehalt)

bei schwerbehinderten Beamten liegt die Antragsaltersgrenze (mit Abschlägen!) noch beim  60. Lebensjahr (SGB IX, § 2 Abs. 2)

Das Landesamt für Finanzen (LfF) berechnet ab dem 57. Lebensjahr nur einmal die wahrscheinlichen Versorgungsbezüge. Sie berechnen allerdings nur eine Variante für den Ruhestandseintritt, es ist also nicht möglich, sich z. B. einmal die Variante für das 60. Und für das 63. Lebensjahr oder im Falle einer Altersteilzeit berechnen zu lassen.  Man muss sich für eine Berechnungsvariante (gewünschten Ruhestandseintritt) entscheiden. Ausnahmen werden gewährt, wenn ein möglicher Fall von Dienstunfähigkeit im Raum steht, nachdem bereits eine Berechnung durchgeführt wurde.

Weiterführende Informationen über Ihre Bezüge, Versorgung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamt für Finanzen: http://www.lff.bayern.de/

Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie auf der Internetseite des Bayer. Staatsministerium für Finanzen im PDF „Grundzüge zur Beamtenversorgung in Bayern“  

Außerdem können Sie hier die Zusammenfassung der wichtigsten Infos in pdf-Format laden:





6. Informationen zur Rente bei schwerbehinderten Angestellten (Arbeitnehmern)

Angestellte bzw. Arbeitnehmer können sich bei den regionalen Beratungsstellen mit einem Termin zur Rente sehr genau beraten lassen. Sie erhalten ab dem 27. Lebensjahr bei einer mind. 5-jährigen Beitragszeit jährlich eine Renteninformation. Sie können sich jederzeit auf Antrag eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf zukommen lassen, in der die erfassten Beitragszeiten genau aufgeführt sind. Ggf. sollten Sie eine Kontenklärung durchführen, um evlt. fehlende Beitragszeiten noch ergänzen zu lassen.

In dieser pdf-Zustammenstellung finden Sie die wichtigesten Informationen zur Rente, zu den Altersgrenzen sowie die Beantragung der Rente!

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Dt. Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung.de –> Sie werden auf die Internetseite umgeleitet!

Quellen:
Integrationsvereinbarung Oberbayern
Landesamt für Finanzen in Bayern
Bayer. Staatsministerium für Finanzen, Grundzüge der Beamtenversorgung
Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Deutsche Rentenversicherung



7. EU-WC-Schlüssel für Menschen mit Behinderungen

Für den Zugang zu 12.000 öffentlichen behindertengerechten WCs  in Europa könnten Menschen mit Behinderungen den sog. EU-Toilettenschlüssel kaufen.

Wer hat Anspruch auf einen solchen Schlüssel?

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und das Merkzeichen G
Oder eines der Merkzeichen aG, B, H oder Bl

Unabhängig vom Grad der Behinderung können folgende Menschen den Euroschlüssel beantragen:

Ÿ
schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte;
Ÿ
Rollstuhlfahrer;
Ÿ
Stomaträger;
Ÿ
blinde Menschen;
Ÿ
schwerbehinderte Menschen, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
Ÿ
an Multipler Sklerose Erkrankte
Ÿ
an Morbus Crohn Erkrankte
Ÿ
an Colitis ulcerosa Erkrankte und
Ÿ
Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung

Wie und wo kann der Schlüssel bezogen werden?

CBF (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V.)
Pallaswiesenstraße 123 a
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 81220 –
E-Mail: bestellung@cbf-darmstadt.de -
Internet: http://cbf-da.de/de/angebote/shop/euro-wc-schluessel/

Was kostet der Schlüssel?

Nur Euroschlüssel: 23 Euro
Schlüssel und Verzeichnis über die Behindertentoiletten: 30 Euro


Quellen:
Sozialverband VdK - https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/75054/fuer_behindertentoiletten_gibt_es_den_euroschluessel?do=print (Letzter Aufruf am: 19.03.2019 um 10:45 Uhr)

CBF - http://cbf-da.de/de/angebote/shop/euro-wc-schluessel/ (Letzter Aufruf: 19.03.2019 um 10:40 Uhr)







Achtung: Auch die Altersermäßigung wird bei Teilzeit bzw. Teildienstfähigkeit nur anteilig gewährt, die Berechnung erfolgt wie im obigen Beispiel. Fallen Ermäßigungen wegen Schwerbehinderung und Alter an, werden beide Ermäßigungsformen addiert und wie im obigen Beispiel eingefügt.


5. Informationen zur Ruhestandsversetzung bei schwerbehinderten Beamten

Auch im Rahmen der neuen Ruhestandsregelungen können schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen mit 60 Jahren in den Antragsruhestand gehen. Allerdings müssen dann Versorgungsabschläge in Kauf nehmen:


pro Monat 0,3 % = im Jahr 3,6 %

für drei Jahre 10,8 %

die Abschläge sind jedoch nicht höher als 10,8 %

die Abschläge gelten für den gesamten Versorgungszeitraum

Abschlagsfreier Ruhestand bei Schwerbehinderung

Vor dem 1. Januar 1952 geborene können mit dem vollendeten 63. Lebensjahr ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.

Geburtstag

Abschlagsfreier Ruhestand mit ...

im Jan. 1952

63 + 1 Monat

im Feb. 1952

63 + 2 Monate

im Mrz 1952

63 + 3 Monate

im Apr 1952

63 + 4 Monate

im Mai 1952

63 + 5 Monate

im Jun - Dez. 1952

63 + 6 Monate

1953

63 + 7 Monate

1954

63 + 8 Monate

1955

63 + 9 Monate

1956

63 + 10 Monate

1957

63 + 11 Monate

1958

64

1959

64 + 2 Monate

1960

64 + 4 Monate

1961

64 + 6 Monate

1962

64 + 8 Monate

1963

64 + 10 Monate

Bei jenen, die nach dem 31. Dez. 1951 und vor dem 1. Jan. 1964 geboren sind, gilt nebenstehende Übergangsregelung:
(Frau Woppmann, LfF)

Für alle ab 01.01.1964 und später geborene ist der Ruhestand ohne Abschläge mit dem 65. Lebensjahr möglich.