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GdB 50 - |
GdB 70 - |
GdB 90 - |
2 WoStd. |
3 WoStd. |
4 WoStd. |
Ermäßigung nach GdB bei TZ = |
Std der Teilzeit x Ermäßigungsstunden bei Vollzeit |
Stunden der Vollzeit |
18 WoStd. x 2 WoStd. |
= 1,333 Ermäßigung abgerundet: 1 WoStd. |
27 WoStd. |
Schulart/Lehrer |
Alter |
Anrechnungsstun den wg. Alters |
Lehrer an Mittelschulen (Hauptschulen) |
ab 58. Lebensjahr |
1 Unterrichtsstunde |
ab 62. Lebensjahr |
2 Unterrichtsstunden | |
Fach- |
ab 58, Lebensjahr |
1 Unterrichtsstunde |
ab 60. Lebensjahr |
2 Unterrichtsstunden | |
ab 62. Lebensjahr |
3 Unterrichtsstunden |
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Die Stundenermäßigung gilt nicht bei Gleichstellung!
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Um die Stundenermäßigung zu erhalten, muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises an das Staatliche Schulamt geschickt werden.
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Die Stundenermäßigung gilt ab sofort, d. h. sobald der Ausweis im Schulamt vorliegt und bearbeitet wurde. Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass die Ermäßigung mit einer Verzögerung von einer Woche beginnt.
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Es gibt keinen rückwirkenden Ausgleich!
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nach einer Beförderung muss man mit dieser mind. zwei Jahre im Dienst gewesen sein, damit dieses ruhegehaltsfähig wird.
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bei übergeleiteten Ämtern gibt es keine Wartezeit
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pro Dienstjahr erarbeitet man sich 1,79 % Ruhegehalt (40 Dienstjahre = 71,75 % Ruhegehalt)
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bei schwerbehinderten Beamten liegt die Antragsaltersgrenze (mit Abschlägen!) noch beim 60. Lebensjahr (SGB IX, § 2 Abs. 2)
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Das Landesamt für Finanzen (LfF) berechnet ab dem 57. Lebensjahr nur einmal die wahrscheinlichen Versorgungsbezüge. Sie berechnen allerdings nur eine Variante für den Ruhestandseintritt, es ist also nicht möglich, sich z. B. einmal die Variante für das 60. Und für das 63. Lebensjahr oder im Falle einer Altersteilzeit berechnen zu lassen. Man muss sich für eine Berechnungsvariante (gewünschten Ruhestandseintritt) entscheiden. Ausnahmen werden gewährt, wenn ein möglicher Fall von Dienstunfähigkeit im Raum steht, nachdem bereits eine Berechnung durchgeführt wurde.
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schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte;
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Rollstuhlfahrer;
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Stomaträger;
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blinde Menschen;
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schwerbehinderte Menschen, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
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an Multipler Sklerose Erkrankte
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an Morbus Crohn Erkrankte
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an Colitis ulcerosa Erkrankte und
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Menschen mit chronischer Blasen-
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pro Monat 0,3 % = im Jahr 3,6 %
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für drei Jahre 10,8 %
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die Abschläge sind jedoch nicht höher als 10,8 %
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die Abschläge gelten für den gesamten Versorgungszeitraum
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Geburtstag |
Abschlagsfreier Ruhestand mit ... |
im Jan. 1952 |
63 + 1 Monat |
im Feb. 1952 |
63 + 2 Monate |
im Mrz 1952 |
63 + 3 Monate |
im Apr 1952 |
63 + 4 Monate |
im Mai 1952 |
63 + 5 Monate |
im Jun - |
63 + 6 Monate |
1953 |
63 + 7 Monate |
1954 |
63 + 8 Monate |
1955 |
63 + 9 Monate |
1956 |
63 + 10 Monate |
1957 |
63 + 11 Monate |
1958 |
64 |
1959 |
64 + 2 Monate |
1960 |
64 + 4 Monate |
1961 |
64 + 6 Monate |
1962 |
64 + 8 Monate |
1963 |
64 + 10 Monate |